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   FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00   

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https://dejure.org/2004,20496
FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00 (https://dejure.org/2004,20496)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 K 20020/00 (https://dejure.org/2004,20496)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 K 20020/00 (https://dejure.org/2004,20496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsbescheid gegen einen Geschäftsführer einer GmbH; Fehlgeschlagene Beitreibung von Steuerschulden infolge besonders grober Pflichtverletzung des Finanzamtes; Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen nach der Gesamtvollstreckungsordnung; Freigabe der Forderung unter dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Haftung nach § 69 AO 1977 bei grober Pflichtverletzung des FA wegen Freigabe einer Forderung; Haftungsbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Haftung nach § 69 AO 1977 bei grober Pflichtverletzung des FA wegen Freigabe einer Forderung - Haftungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1985 - 6 K 309/84
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00
    Bei Freigabe einer Forderung, deren Abtretung der Gesamtvollstreckungsverwalter hätte anfechten können, käme ein Mitverschulden des Finanzamts nicht in Betracht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 1985, 6 K 309/84, EFG 1986, 433).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00
    Selbst wenn dieser der Klägerin als Haftungsschuldnerin obliegende Beweis (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BStBl II 1988, 859 ) gelungen wäre, so führt die besonders grobe Pflichtverletzung der Behörde im Streitfall dazu, dass eine Inhaftungnahme der Klägerin nach § 69 AO ausschied.
  • BFH, 21.01.1986 - VII S 30/85

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein mitwirkendes Verschulden des Finanzamts auf der Ebene der Ermessensentscheidung zu prüfen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 1986, VII S 30/85, BFH/NV 1986, 518).
  • FG Brandenburg, 14.05.1998 - 5 K 1514/96

    Haftung für die Umsatzsteuer einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR);

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00
    Auch das Finanzgericht Brandenburg (Urteil vom 14. Mai 1998, 5 K 1514/96 H, AO , EFG 1998, 1180) und das Finanzgericht Saarland (Urteil vom 04. November 1993, 2 K 179/91, EFG 1994, 329) vertreten die Ansicht, dass die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners gegen Treu und Glauben verstößt und insoweit ermessensfehlerhaft ist, wenn die Beitreibung infolge vorsätzlicher oder besonders grober Pflichtverletzung der Behörde fehlgeschlagen ist und die Haftungsschuld auch dadurch aufgelaufen ist.
  • FG Saarland, 04.11.1993 - 2 K 179/91
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 1 K 20020/00
    Auch das Finanzgericht Brandenburg (Urteil vom 14. Mai 1998, 5 K 1514/96 H, AO , EFG 1998, 1180) und das Finanzgericht Saarland (Urteil vom 04. November 1993, 2 K 179/91, EFG 1994, 329) vertreten die Ansicht, dass die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners gegen Treu und Glauben verstößt und insoweit ermessensfehlerhaft ist, wenn die Beitreibung infolge vorsätzlicher oder besonders grober Pflichtverletzung der Behörde fehlgeschlagen ist und die Haftungsschuld auch dadurch aufgelaufen ist.
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